Er habe keine Pflicht, dies zu analysieren (1. EV vom 10. Mai 2023, S. 7 Z. 291). Danach gefragt, ob man wegen des zusammengebrochenen CBD-Markts beim Kauf von CBD-Hanf nicht besondere Vorsicht und Sorgfalt walten lassen müsse, stimmte er dem Befrager indes zu und gab an, er habe seit drei Jahren keine Blüten mehr gekauft (1. EV vom 10. Mai 2023, S. 8 Z. 331-335). Demnach ist ungewiss, bis wann der Beschwerdeführer die Lieferungen noch (stichprobenweise) auf ihren THC-Gehalt überprüft hat. Ebenfalls unklar ist, wann und von welchen Lieferanten die Ende März 2023 transportierte Ware angekauft wurde.