Demnach treffen die Geschäftsführenden von in der CBD-Industrie professionell tätigen Unternehmen bei der Prüfung der erhaltenen Ware, deren Deklaration und der Nachvollziehbarkeit der Herkunft mit der Vorinstanz besonders hohe Sorgfaltspflichten, ansonsten sie in zivilrechtlich vorwerfbarer Weise gegen Art. 812 OR verstossen. 5.3 Wenn vorgebracht wird, der Beschwerdeführer sei nicht dazu gehalten gewesen, die Ware vor dem Transport von J.________ nach F._______