ein erhebliches gesellschaftliches Interesse daran, dass die vertriebenen Rohstoffe und Produkte den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (vgl. dazu etwa das Merkblatt des Bundesamts für Gesundheit und von swissmedic «Produkte mit Cannabidiol [CBD] und anderen Cannabinoiden, die nicht dem Betäubungsmittelrecht unterliegen» [Version 8.0 mit Anpassungen Anpassung an das neue Tabakprodukterecht; gültig ab dem 5. Mai 2025, herunterladbar unter http://www.swissmedic.ch/swissmedic/de/home/news/mitteilungen/produkte- mit-cannabidiol--cbd----ueberblick.html;