Mängel in der Organisation, Art. 698-726 und 731b OR, 3. Aufl. 2018, Rz. 113 f.). 5. Die Beschwerdekammer gelangt zum Schluss, dass sich die Kostenauflage an den Beschwerdeführer und die Verweigerung einer Entschädigung als rechtens erweisen. Zur Begründung kann vorweg auf die angefochtene Verfügung verwiesen werden, in der die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt vollständig und korrekt festgestellt hat. Ergänzend ist Folgendes festzuhalten: 5.1 Unbestritten ist, dass die I.________, an der die H.________, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Beschwerdeführer ist (Q.____