einführt, auf allfällige Verstösse gegen geltendes Recht zu überprüfen. Dadurch habe er die Beschlagnahme der Produkte durch den Zoll und die Einleitung des Strafverfahrens grobfahrlässig bewirkt [6B_1328/2019 vom 14. Oktober 2020 E. 3.1 und 3.2.2]. Im vorliegenden Fall verhält es sich in Bezug auf den Beschuldigten A.________ vergleichbar. A.________ ist als Geschäftsführer der Firma H._______