Ebenfalls wurde eine von N.________ verfasste E-Mail Nachricht vom 22. September 2023 eingereicht, worin dieser bestätigte, dass er am 9. Juli 2023 an einem geschäftlichen Treffen mit A.________ und K.________ in M.________ teilgenommen habe und Herr K.________ damals auf die Frage von Herrn A.________ hin bestätigt habe, dass ihm die Marihuanablüten mit dem hohen THC-Gehalt gehören würden, welche aus der Anlage in J.________ stammen. Eine für den 13. September 2023 vorgesehene delegierte Einvernahme des im Kanton O.________ wohnhaften K.___