nach oben ins Geschäft getragen habe, da Herr A.________ dies verlangt habe. Wie der Sack danach in die Garage gekommen sei, wisse er aber nicht (EV C.________ vom 10. Mai 2023, S. 4 Z. 94, S. 5 Z. 138 und S. 8 Z. 323 – S. 9 Z. 343). Auch A.________ sagte aus, keine Kenntnis davon gehabt zu haben, dass sich im Sack Marihuana befunden habe und er vielmehr davon ausgegangen sei, dass es sich dabei um CBD handle. Er gab an, dass er die Ware seit 2-3 Monaten habe, er aber nicht wisse woher. Irgendjemand habe das Marihuana dorthin gebracht und er versuche noch herauszufinden, wer das gewesen sein könnte (s. die beiden Einvernahmen von A.