__ ein Sack mit 17.95 kg Marihuanablüten (bestehend aus 18 Minigripbeuteln zu je 1 kg) mit einem Wirkstoffgehalt von deutlich über 1% THC sichergestellt (vgl. forensisch-chemischer Abschlussbericht IRM vom 21. Juni 2023). C.________ gab noch am Tag der Hausdurchsuchung gegenüber der Polizei an, nicht gewusst zu haben, dass sich im besagten Sack Marihuana befunden habe und wollte auch nicht wissen, woher der Sack stamme. Er sagte aus, dass er den Sack zum ersten Mal etwa eine Woche vor der Hausdurchsuchung in der Garage gesehen habe und er ihn von dort aus zusammen mit Herrn A.________ nach oben ins Geschäft getragen habe, da Herr A.______