8 des Dispositivs). Am 9. Dezember 2025 erhob der Beschwerdeführer, privat verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte: 1. Dem Beschuldigten seien keine Verfahrenskosten aufzuerlegen (Ziff. 5). 2. Dem Beschuldigten sei eine angemessene Entschädigung für die Verteidigungskosten zuzusprechen (Ziff. 6). 3. Der beim Beschuldigten sichergestellte Bargeldbetrag von CHF 5000.00 sei ihm vollumfänglich zurückzuerstatten (Ziff. 7 [recte: Ziff. 3]). 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. 8.1 % MWST).