1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft/ Vorinstanz) führte gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) und C.________ (zusammen: die Beschuldigten) ein Strafverfahren (BM 23 19262) wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen durch Lagerung und Besitz von rund 18 kg Marihuana zwischen dem 23. März 2023 und dem 10. Mai 2023 am E.________ in F.________. Mit Verfügung vom 25. November 2024 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die Beschuldigten ein (Ziff.