1. Von den Schlussbemerkungen des Beschwerdeführers vom 18. Dezember 2024 inkl. Beilagen (Eingang Beschwerdekammer: 19. Dezember 2024) wird Kenntnis genommen und gegeben. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’500.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 4. Die amtliche Entschädigung für das Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgesetzt.