7.3.2 Beim Beschwerdeführer handelt es sich um einen 31-jährigen türkischen Staatsangehörigen mit B-Aufenthaltsbewilligung, der sich im Zeitpunkt der Verhaftung seit ca. eineinhalb Jahren in der Schweiz aufgehalten hat (vgl. dazu die Hafteröffnungseinvernahme vom 25. August 2024, S. 2 Z. 27-28, den Anzeigerapport, S. 2 und den Schlussbericht, S. 3-4). Er hat in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt und ist arbeits-