wegen einfacher Körperverletzung, Drohung und Beschimpfung geführt wird, vermag daran nichts zu ändern. Eine Verurteilung des Beschwerdeführers (sowie von E.________, D.________ und F.________) wegen Angriffs zum Nachteil von G.________, H.________ und I.________ erscheint jedenfalls im aktuellen Zeitpunkt als genügend wahrscheinlich. Die abschliessende Würdigung ist dem Sachgericht vorbehalten.