Eine Entstehung der Verletzungen durch die Einwirkung eines Klingenwerkzeuges, beispielsweise eines Messers, sei denkbar. Die weiteren Befunde unter dem rechten Auge, am Hinterkopf rechtsseitig sowie an der linken Ellenbogenspitze seien am ehesten Folgen stumpf-mechanischer Einwirkungen. Die festgestellten Verletzungen seien mit einem Entstehungszeitpunkt mehrerer Stunden vor Durchführung der körperlichen Untersuchung vereinbar und könnten im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung entstanden sein. Die Verletzungen infolge stumpf-mechani- scher Einwirkungen würden erfahrungsgemäss folgenlos abheilen;