Gemäss den Abklärungen der Kantonspolizei Bern soll es bereits tags zuvor Unstimmigkeiten zwischen den beteiligten Personen gegeben haben. 4.2 Dem Haftverlängerungsantrag vom 19. November 2024 kann weiter entnommen werden, dass im Rahmen der weiteren Untersuchungen und Ermittlungen zahlreiche Einvernahmen der Auskunftspersonen, aber auch der beschuldigten Personen stattgefunden haben, um ein genaueres Bild des Vorfalles zu erhalten. Zudem hatte sich zwischenzeitlich noch eine weitere geschädigte Person, I.________, gemeldet hatte. Anlässlich der parteiöffentlichen Einvernahme vom 29. August 2024 gab I.________