Am 26. November 2024 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft um zwei Monate, d.h. bis am 23. Januar 2025 (KZM 24 2347). Dagegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 5. Dezember 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte: Der Entscheid des kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 26. November 2024 sei aufzuheben und der Beschwerdeführer unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen inkl. 8.1% MWST.