134 StGB wird ein Angriff mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Zwar triff es zu, dass in den Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (nachfolgend: VBRS-Richtlinien) für einen Angriff gemäss Referenzsachverhalt («nächtlicher Überfall ohne Einsatz von gefährlichen Gegenständen und/oder Waffen von bis zu drei Tätern auf zwei vom Ausgang heimkehrende Personen mit dem Ziel, einfach dreinzuschlagen. Die eine Person erleidet eine einfache Körperverletzung, die andere nur Tätlichkeiten») 90 Strafeinheiten vorgesehen sind.