14 Monate bis am 23. Januar 2025 führt zu einer Haftdauer von insgesamt fünf Monaten. Entgegen den Vorbringen der Verteidigung droht in Anbetracht der gegenüber dem Beschwerdeführer erhobenen Vorwürfe und der diesbezüglichen Strafandrohung noch keine Überhaft. Gemäss Art. 134 StGB wird ein Angriff mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.