Zu Recht wird nicht geltend gemacht, dass er anderswo auf keine psychiatrische Unterstützung zählen dürfte. 7.3.3 Wenn der Beschwerdeführer zu bedenken gibt, dass eine Verurteilung wegen Angriffs und damit auch die Anordnung einer Landesverweisung unwahrscheinlich erscheint, stellt er das Vorliegen eines Fluchtanreizes in Frage. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass der dringende Tatverdacht des Angriffs gemäss Art.