12 dass diese im Falle einer Haftentlassung für die Lebenskosten des Beschwerdeführers aufkommen, ihm ein Zimmer in ihrer Wohnung zur Verfügung stellen und die volle Verantwortung für alle damit verbundenen Aspekte übernehmen will. Dem Beschwerdeführer muss jedoch entgegengehalten werden, dass ihn der Umstand, dass er kostenlos bei S.________ unterkommen könnte, wohl kaum von einem einmal gefassten Entschluss, die Schweiz zu verlassen und unterzutauchen, abhalten würde.