6.4.1 Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, der Umstand, dass H.________ den Angriff auf I.________ nicht nur nicht gesehen, sondern ihn gar verneint und im Angriff auf sich ein rassistisches Motiv erblickt habe, lasse sich nicht mit dem dynamischen Geschehen im Zuge der Auseinandersetzung erklären, ist dem zuzustimmen. Eine mögliche Erklärung für das insoweit widersprüchliche Aussageverhalten von H.________ lässt sich indes in den Aussagen von I.________ finden. So gab dieser auf Frage, wie er sich erklären könne, dass G.________ nicht erwähnt habe, dass I.______