__ angegriffen haben soll, erklärt, das habe er nicht gesehen (Rz. 207), so ist darin kein Widerspruch zu erblicken. Aus dem Kontext mit der nachfolgenden Aussage ergibt sich, dass der Einvernommene die zweite Frage so interpretiert hat, dass nach dem Beginn der Auseinandersetzung bzw. des Angriffs gefragt wurde, worauf er glaubhafterweise antwortet, das habe er nicht gesehen, weil er erst nach dem Schreien nach draussen gegangen sei. Auch die vermeintlichen Widersprüche in den Aussagen des zweiten Opfers G.__