Der dringende Tatverdacht in Bezug auf den Angriff ergibt sich mit der Staatsanwaltschaft aus den ob genannten Aussagen der Opfer. Beide konnten den Beschuldigten als einen der Aggressoren identifizieren, wobei er auf beide Opfer eingewirkt haben soll. Die Polizei konnte zudem bei H.________ Schnittverletzungen im Rückenbereich feststellen, wobei F.________ bei Ankunft der Polizei flüchtig gewesen ist. Weiter konnte ein Messer auf der Strasse sichergestellt werden (vgl. Anzeigerapport Kantonspolizei Bern vom 25.08.2024 S. 3 f.).