, E.________ und F.________) durch die Kantonspolizei Bern angehalten. Ihnen wird vorgeworfen, im Rahmen eines Angriffs tätlich geworden zu sein. Aus dem Anzeigerapport geht weiter hervor, dass H.________ beim Eintreffen der Polizei am Rücken eine Stichverletzung aufgewiesen und F.________ diesbezüglich als konkreten Täter bezeichnet hat. Die Opfer wurden alsdann zur medizinischen Versorgung ins Spital Thun gebracht und die vier Beschuldigten zur weiteren Abklärung auf die Polizeiwache transportiert.