Daraus geht zusammengefasst hervor, dass am Abend des 23. August 2024 um 21.20 Uhr die Kantonspolizei Bern kontaktiert wurde, da es in der Kollektivunterkunft «J.________» in K.________ zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen war. Vor Ort wurde eine unübersichtliche Situation angetroffen, wobei nicht von Anfang an alle beschuldigten Personen angehalten werden konnten. Nach Abklärungen vor Ort und Rücksprache mit den Opfern G.________ und H.________ wurden vier Personen (der Beschwerdeführer, D.________, E.________ und F.________) durch die Kantonspolizei Bern angehalten.