Urteil des Bundesgerichts 1B_458/2016 vom 19. Dezember 2016 E. 2.3). Im Beschwerdeverfahren erhielt die Staatsanwaltschaft Gelegenheit, zu den am 9. Dezember 2024 eingereichten Noven Stellung zu nehmen, so dass das rechtliche Gehör gewahrt ist. Was die im Rahmen der abschliessenden Bemerkungen eingereichten Noven anbelangt, konnte mit Blick auf den Verfahrensausgang und das Beschleunigungsgebot in Haftsachen darauf verzichtet werden, diese der Staatsanwaltschaft vorab zur Kenntnis zu bringen.