Am 26. November 2024 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft um zwei Monate, d.h. bis am 23. Januar 2025 (KZM 24 2346). Dagegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 5. Dezember 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte: 1. Der angefochtene Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 26. November 2024 sei aufzuheben und der Beschwerdeführer sei unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen.