Der Beschwerdeführer wurde am 23. August 2024 festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde er am 27. August 2024 vom Kantonalen Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht/Vorinstanz) für die Dauer von drei Monaten in Untersuchungshaft versetzt (KZM 24 1800). Am 26. November 2024 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft um zwei Monate, d.h. bis am 23. Januar 2025 (KZM 24 2346).