Wie die Staatsanwaltschaft in der angefochtenen Verfügung ausführt, kam dieser mit der Straf- und Zivilklägerin überein, dass sie den Strafantrag vom 28. Mai 2020 zurückzieht und er ihr den Personenwagen zwecks Vernichtung herausgegeben wird (siehe dazu auch die rechtskräftige Teileinstellungsverfügung vom 16. September 2024). 3.3.5 Insgesamt erweist sich die angefochtene Verfügung somit als rechtens. 3.3.6