Das Verfahren gegen unbekannte Täterschaft wurde nach Rückzug der Strafanträge mit Verfügung vom 16.09.2024 in Bezug auf die Widerhandlungen gegen das Markenschutzgesetz, gegen das Urheberrechtsgesetz und gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb eingestellt. Bereits in dieser Verfügung wurde festgehalten, dass nach Eintritt der Rechtskraft die Beschlagnahme aufgehoben und der Personenwagen an die Privatklägerschaft herauszugeben sein wird. Diese Verfügung ist in Rechtskraft erwachsen. […].