Mit Schreiben vom 20.08.2024 bestätigte Rechtsanwalt F.________ namens seiner Klientschaft nochmals, dass diese mit der Herausgabe des Personenwagens (einschliesslich des UK-Kennzeichens J.________) an die Privatklägerschaft ohne zusätzliche Bedingungen oder Auflagen einverstanden sei. Das Verfahren gegen unbekannte Täterschaft wurde nach Rückzug der Strafanträge mit Verfügung vom 16.09.2024 in Bezug auf die Widerhandlungen gegen das Markenschutzgesetz, gegen das Urheberrechtsgesetz und gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb eingestellt.