2.5 Ob das vom Beschwerdeführer geltend gemachte Interesse an der Beurteilung der Beschwerde über ein bloss theoretisches hinausgeht, kann vorliegend offengelassen werden, zumal die Beschwerde ohnehin abzuweisen ist (dazu sogleich E. 3.3). 3. 3.1 Bei der Beschlagnahme handelt es sich um eine vorsorgliche Massnahme. Sie dient der vorläufigen Sicherstellung von Gegenständen und Vermögenswerten während des Verfahrens (HEIMGARTNER, Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung StPO, 3. Aufl. 2020, N. 1 zu Art. 263 und N. 5 zu Art. 267 StPO). Dementsprechend ist die Beschlagnahme aufzuheben und sind die betroffenen Gegenstände