In den abschliessenden Bemerkungen führt er alsdann jedoch aus, es sei richtigzustellen, dass er nicht behaupte, dass für den Nachbau des Ferrari 250 GT Berlinetta (SWB) ein echtes Fahrgestell verwendet worden sein könnte. Dennoch hält er daran fest, dass das Fahrzeug für die weitere Strafuntersuchungen, welche nach dem Grundsatz «in dubio pro duriore» erfolgen müssten, benötigt werde, zumal «die Fälschung» bisher noch nicht untersucht worden sei. 2.5