Mit der Herausgabe des Ferrari 250 GT Berlinetta (SWB) an die Straf- und Zivilklägerin (zwecks Vernichtung) zum jetzigen Zeitpunkt würde ein wesentliches Beweismittel wegfallen, da das Fahrzeug bzw. das Fahrgestell dann nicht mehr auf seine Echtheit überprüft werden könne. Letzteres sei deshalb notwendig, weil das Fahrzeug bislang noch nicht auf seine Echtheit untersucht worden sei. In den abschliessenden Bemerkungen führt er alsdann jedoch aus, es sei richtigzustellen, dass er nicht behaupte, dass für den Nachbau des Ferrari 250 GT Berlinetta (SWB) ein echtes Fahrgestell verwendet worden sein könnte.