Mit Verfügung vom 9. Dezember 2024 gab die Verfahrensleitung i.V. davon Kenntnis, dass die Staatsanwaltschaft einen weiteren Ordner mit Beilagen zu den amtlichen Akten BM 20 18164 nachgereicht hat. Am 17. Dezember 2024 teilte der beschwerte Dritte, vertreten durch Rechtsanwalt F.________, mit, dass auf eine Stellungnahme verzichtet werde. Mit Eingabe vom 27. Dezember 2024 wurde auch seitens der Straf- und Zivilklägerin auf eine Stellungnahme bzw. das Stellen von Anträgen verzichtet.