1.3 Am 3. Dezember 2024 eröffnete die Verfahrensleitung ein Beschwerdeverfahren und erteilte der Beschwerde die aufschiebende Wirkung. Nach Erhalt der amtlichen Akten BM 20 18164 gab sie der Generalstaatsanwaltschaft, der Straf- und Zivilklägerin und dem beschwerten Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme. Mit Verfügung vom 9. Dezember 2024 gab die Verfahrensleitung i.V. davon Kenntnis, dass die Staatsanwaltschaft einen weiteren Ordner mit Beilagen zu den amtlichen Akten BM 20 18164 nachgereicht hat.