Mit Verfügung vom 27. Mai 2020 (bestätigt mit Verfügung vom 5. November 2022) wurde der vorgenannte Ferrari 250 GT Berlinetta (SWB) zwecks Beweissicherung beschlagnahmt. Nachdem die Straf- und Zivilklägerin am 21. August 2024 die Strafanträge wegen Widerhandlung gegen das Markenschutzgesetz, Widerhandlung gegen das Urheberrechtsgesetz und Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb zurückgezogen hatte, erliess die Staatsanwaltschaft am 16. September 2024 eine Teileinstellungsverfügung, hielt jedoch fest, dass das Strafverfahren gegen unbekannte Täterschaft wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Warenfäl-