2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'000.00, trägt der Kanton Bern. 3. Der Beschwerdeführerin wird für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren vom Kanton Bern eine Entschädigung von 1'240.35 (inkl. MWST) ausgerichtet. 4. Weitere Entschädigungen werden nicht gesprochen.