Darüber hinaus gab die Beschuldigte nach dem Unfall spontan zu Protokoll, dass sie zweimal die Lichthupe betätigt habe, um der Beschwerdeführerin zu deuten, sie solle sich dem weissen Auto vor ihr etwas annähern (Akten BJS 24 13047, pag. 11). Anlässlich der späteren Einvernahme gab sie an, sie habe die Lichthupe zweimal betätigt, weil sie gewollt habe, dass das Auto vor ihr schneller fahre. Da das Auto Schlangenlinien gefahren sei, habe sie gedacht, die Fahrzeuginsassen führten eine Diskussion (Akten BJS 24 13047, pag. 47-49).