Mit ca. 70 km/h sei sie in das Fahrzeug vor ihr gefahren. Bevor es zur angeblichen Vollbremsung der Beschwerdeführerin gekommen sei, habe sie ab und zu wieder abgebremst, um die Distanz von ca. einem kleinen Fiat zwischen den beiden Fahrzeugen zu belassen (Akten BJS 24 13047, pag. 23 Z. 109-112). Darüber hinaus gab die Beschuldigte nach dem Unfall spontan zu Protokoll, dass sie zweimal die Lichthupe betätigt habe, um der Beschwerdeführerin zu deuten, sie solle sich dem weissen Auto vor ihr etwas annähern (Akten BJS 24 13047, pag. 11).