So gab die Beschuldigte anlässlich der ersten Befragung vom 26. März 2024 unmittelbar nach dem Unfall an, sie sei zunächst mit ca. 80 km/h, danach mit ca. 76 km/h hinter der Beschwerdeführerin hergefahren (Akten BJS 24 13047, pag. 11). Zwischen den beiden Fahrzeugen habe Platz für einen kleinen Fiat 500 bestanden; der Abstand habe ca. 5 m betragen (Akten BJS 24 13047, pag.