3. 3.1 Gemäss Anzeigerapport vom 30. Mai 2024 wird der Beschuldigten unter anderem vorgeworfen, den Abstand zum vor ihr fahrenden Fahrzeug der Beschwerdeführerin nicht ausreichend gewahrt und dadurch einen Auffahrunfall verursacht zu haben. Nachdem die beiden Fahrzeuge zum Stillstand gekommen waren, soll es den Aussagen der Beschwerdeführerin zufolge noch einmal zu einer Kollision gekommen sein. Da ihr die Beschuldigte vorwarf, abrupt gebremst zu haben, wurde die zunächst nur als Auskunftsperson einvernommene Beschwerdeführerin noch einmal polizeilich als beschuldigte Person einvernommen (zum Ganzen vgl. Akten