Aus dem vorerwähnten Formular ergibt sich aufgrund der unterzeichneten Rubrik «Strafantrag» vorab, dass die Beschwerdeführerin die strafrechtliche Verfolgung und Bestrafung der Beschuldigten wegen Sachbeschädigung verlangt (Akten BJS 24 13047, pag. 9). Wie erwähnt (E. 2.2.1), kommt der Strafantrag der Erklärung gleich, sich als Straf- oder Zivilklägerin am Strafverfahren zu beteiligen. Etwas anderes geht auch aus den Erläuterungen zum Strafantrag (Akten BJS 24 13047, pag. 10) nicht hervor. Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine juristische Laiin, die zum Zeitpunkt der Strafantragsstellung noch nicht anwaltlich vertreten war.