Dies setzt voraus, dass die Formulare verständlich ausgestaltet sind, die massgebende Rechtslage korrekt wiedergeben und sich aus der Unterzeichnung des Formulars eindeutige Rückschlüsse auf den Willen der betroffenen Person ergeben. Die Formulare sollten grundsätzlich auch von einem juristischen Laien und ohne Hilfestellung durch Beamte ausgefüllt werden können (vgl. Urteile des Bundesgerichts 6B_491/2023 vom 7. August 2023 E. 2.3.3; 6B_858/2022 vom 2. Juni 2023 E. 3.1; 1B_694/2021 vom 8. August 2022 E. 3.1; 1B_446/2018 vom 14. November 2018 E. 4.4; 6B_978/2013 vom 19. Mai 2014 E. 2.4 mit Hinweisen).