1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft/Vorinstanz) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) ein Strafverfahren (BJS 24 13047) wegen grober und einfacher Verletzungen der Verkehrsregeln (Nichtwahren eines ausreichenden Abstands zum vorderen Fahrzeug und missbräuchliches Verwenden der Lichthupe als Lenkerin eines Personenwagens), begangen am 26. März 2024 auf der D.________ in Richtung E.________ (Vorgang 202403010116). Das von B.______