4. Die amtliche Entschädigung der Verteidiger der Beschuldigten 1-4 für das Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgesetzt. Eine Rückzahlungspflicht der Beschuldigten 1-4 entfällt. 5. Weitere Entschädigungen werden nicht gesprochen.