9 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Der Antrag des Beschuldigten 4/Beschwerdeführers 1 auf Edition der Protokolle der Einvernahmen anlässlich der Hauptverhandlung vom 19. November 2024 und Fristansetzung zur Stellungnahme wird als gegenstandslos abgeschrieben. 2. Die Beschwerden werden gutgeheissen. Die Verfügung des Regionalgerichts Emmen- tal-Oberaargau vom 21. November 2024 wird aufgehoben. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’200.00, trägt der Kanton Bern.