5.2 Den objektiven Beweismitteln kommt vorliegend eine untergeordnete Rolle zu. Zum Ablauf des Vorfalls vom 4. November 2020 sowie zur Beteiligung der Beschuldigten liegen einzig subjektive Beweismittel vor. Von entsprechender Bedeutung sind die Aussagen der beteiligten Personen sowie der persönliche Eindruck, den sich