Mit Verfügung vom 21. November 2024 begründete die Vorinstanz den Entscheid schriftlich. Am 28. November 2024 reichte der Beschuldigte 4/Beschwerdeführer 1, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt H.________, Beschwerde ein und beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung; das Strafverfahren gegen die Beschuldigten 1-4 sei gemeinsam weiterzuführen. Weiter seien die Protokolle der Einvernahmen anlässlich der Hauptverhandlung vom 19. November 2024 zu edieren und den Parteien eine Frist einzuräumen, dazu Stellung zu nehmen, alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge.