20 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Der Entscheid des Regionalgerichts wird aufgehoben, soweit dieses die Sicherheitshaft bis zum 20. Februar 2025 verlängert hat. Die Sicherheitshaft wird bis zum 20. Januar 2025 verlängert. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'500.00, werden dem Beschwerdeführer zu zwei Dritteln, ausmachend CHF 1'000.00, auferlegt. Den Rest, ausmachend CHF 500.00, trägt der Kanton Bern.